Kosten & Bedingungen
Häusliche Pflege Johann Stehle
Pflegesachleistungen, zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, werden hauptsächlich durch das Pflegegeld, welches je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt, bezahlt.
Die Kosten der Behandlungspflege nach SGB V, zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamentengabe, werden von der Krankenkasse übernommen. Diese stellt ihrem Versicherten hierfür 10% der anfallenden Kosten für 28 Kalendertage in Rechnung, ebenso 10€ pro ärztliche Verordnung.