Pflegeberatung
Pflegebedürftige, die Pflegegeld durch einen Pflegegrad beziehen, haben Anspruch auf eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
Für Pflegegrad I ist diese Beratung freiwillig.
Für Pflegegrad II und III muss diese Beratung einmal pro Halbjahr stattfinden.
Für Pflegegrad IV und V muss diese Beratung einmal pro Quartal stattfinden.
Sollten Sie zu den oben genannten pflegebedürftigen Menschen zählen und im Landkreis Tuttlingen / Heuberg leben, kommen wir gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause.