Ältere Frau und Mann bei Beratungsgespräch

Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die Pflegegeld durch einen Pflegegrad beziehen, haben Anspruch auf eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.

 

Für Pflegegrad I ist diese Beratung freiwillig.

Für Pflegegrad II und III muss diese Beratung einmal pro Halbjahr stattfinden.

Für Pflegegrad IV und V muss diese Beratung einmal pro Quartal stattfinden.

 

Sollten Sie zu den oben genannten pflegebedürftigen Menschen zählen und im Landkreis Tuttlingen / Heuberg leben, kommen wir gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause.